Impressionen von den Wikingertagen in Schleswig 1996

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    Sebbe Als

   

   

   

 

 Nach § 22 (1) KunstUrhG dürfen Fotografien von Personen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Ich unterstelle, dass die hier gezeigten Personen keine Einwände gegen diese Veröffentlichung haben. Falls sich dennoch jemand auf meinen Fotos wiedererkennt und mit der Veröffentlichung wider Erwarten nicht einverstanden sein sollte, so genügt natürlich eine kurze Mitteilung an mich und ich werde die entsprechenden Bilder unverzüglich entfernen.